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Dubiose Klauseln beim Gebrauchtwagen

Mit listigen Klauseln, in denen ein Fahrzeug pauschal als mangelhaft oder schrottreif bezeichnet wird, obwohl weit mehr als der Schrottpreis gefordert wird, versuchen gewerbliche Gebrauchtwagen Verkäufer das neue Schuldrecht zu umgehen. Vergeblich! Auch Vertragszusätze wie "Preis berechnet nach Kilogramm" oder "Bastlerfahrzeug" ändern nach Meinung des ADAC (Testberichte) nichts am Recht eines privaten Kunden auf die volle gesetzliche Mängelhaftung Automarkt von zwei Jahren, die jedoch vertraglich auf ein Jahr verkürzt werden kann.

Dieses Recht lässt sich noch nicht einmal dadurch ausschalten, dass der Kaufvertrag einen Zusatz wie "Käufer verzichtet auf den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, da das Fahrzeug einen Unfallschaden aufweist" enthält und der Käufer mit Preisnachlässen zum Verzicht seiner Rechtsansprüche bewegt wurde. Das neue Schuldrecht sieht nämlich generell vor, dass der gewerbliche Verkäufer einer Ware, egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen (Auto-Testberichte Audi, BMW, Cadillac, Chevrolet, Chrysler, Daimler, Ferrari, Tech, Honda, Hummer, Jaguar, Jeep, Lamborghini, Mazda, Mercedes, MG, Mini, Mitsubishi, Nissan, Opel, Pontiac, Porsche, Peugeot, Rover, Saab, Smart, Subaru, Toyota, VW, Volvo) zwei Jahre lang - beziehungsweise verkürzt auf ein Jahr Automarkt - für Sachmängel haften muss. Für die ersten sechs Monate gilt sogar eine Beweislastumkehr, das heißt, der Verkäufer muss nachweisen, dass der Mangel nicht schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Schäden die durch Verschleiß entstehen, fallen nicht unter die Sachmängelhaftung. Ein typisches Beispiel für die Sachmängelhaftung wäre etwa ein Getriebeschaden bei einem relativ neuen Auto. Hier handelt es sich in der Regel nicht um ein Verschleißteil. Autonachrichten

Das neue Schuldrecht gilt auch für Selbstständige. Der Handwerker, der seinen Kombi an eine Privatperson veräußert, haftet nach dem neuen Schuldrecht genauso, wie der Autohändler an der Ecke. Der Verkäufer kann sein Risiko dadurch minimieren, in dem er alle ihm bekannten vorhandenen Schäden des Fahrzeugs im Kaufvertrag auflistet. Für Mängel, die dem Käufer bekannt sind, braucht er nämlich nicht gerade zu stehen Automarkt. Da Selbstständige, die ihr Firmenfahrzeug verkaufen wollen, oft gar nicht wissen, welche Mängel das Verkaufsobjekt hat, empfiehlt der ADAC vor dem Verkauf eine Gebrauchtwagen Untersuchung durchführen zu lassen und den Prüfbericht dem Kaufvertrag beizufügen. MotorZeitung.de

Unverändert ist die Rechtslage geblieben, wenn ein Privatmann seinen PKW verkauft. Hier kann im Kaufvertrag auch in Zukunft jede Gewährleistung Automarkt ausgeschlossen werden. Reisemobile


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